Neue Regeln des Europäischen Patentamtes , in Kraft ab April 1, 2010
Neue Frist zum Beantragen von Teilanmeldungen: innerhalb von 2
Jahren nach dem ersten relevanten PrüfungsbescheidNeue Einschränkungen in Bezug auf unabhängige Ansprüche, die
recherchiert werdenNeue Frist von 2 Monaten zur Beantwortung von
EinheitlichkeitsbedenkenObligatorische Antwort auf Einwände, die im schriftlichen Bescheid
im internationalen vorläufigen Prüfungsbericht vom EPA gemacht
wurden