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Neue Regeln des Europäischen Patentamtes , in Kraft ab April 1, 2010


Neue Frist zum Beantragen von Teilanmeldungen: innerhalb von 2
Jahren nach dem ersten relevanten Prüfungsbescheid

Neue Einschränkungen in Bezug auf unabhängige Ansprüche, die
recherchiert werden

Neue Frist von 2 Monaten zur Beantwortung von
Einheitlichkeitsbedenken

Obligatorische Antwort auf Einwände, die im schriftlichen Bescheid
im internationalen vorläufigen Prüfungsbericht vom EPA gemacht
wurden

 

Tabelle mit neuen Regeln & praktische Konsequenzen...